Gebühr Digitalanschluss

Beim Digitalanschluss handelt es sich um den früheren Kabelnetzanschluss oder um die TV- und Radiobuchse. Dieser beinhaltet ca. 130 TV- und 200 Radio-Sender. Beides wird digital mittels DVB-C Signalen übertragen. Der Digitalanschluss ist die Grundvoraussetzung für die digitalen Internet-, TV-, und Festnetztelefon-Produkte von Quickline.

Die monatliche Gebühr setzt sich aus dem Grundpreis für den Digitalanschluss sowie der Urheberrechtsgebühr zusammen.

Gebühren Digitalanschluss

Was sind die Urheberrechtsgebühren auf meiner Rechnung?

Gestützt auf das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG), sind die Kabelnetzbetreiber verpflichtet, eine Entschädigung für die Verbreitung geschützter Werke und Leistungen zu erheben.

Der Betrag von CHF 2.34 (exkl. MwSt) pro Grundanschluss wurde von den Verwertungsgesellschaften ProLitteris, SSA, SUISA, SUISSIMAGE und SWISSPERFORM festgelegt. Diese Gesellschaften sind vom Institut für geistiges Eigentum (IGE) zugelassen und konzessioniert.

Die Gebühren kommen schlussendlich den Urheberinnen und Urheber von Ton- und Tonbildwerken zu gute.

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