Grundwasserschutzzonen Burgdorfschachen
Grundwasserschutzzonen sind ein zentraler Bestandteil des Trinkwasserschutzes. Sie stellen sicher, dass das Grundwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Verunreinigungen geschützt wird. Jede Schutzzone erfüllt dabei eine spezifische Aufgabe und ist gesetzlich definiert.
Zone S1 – Schutz der Trinkwasserfassung
Die Zone S1 bildet den engsten Schutzbereich rund um die Trinkwasserfassung.
Sie schützt den unmittelbaren Fassungsbereich
Mindestdistanz: mindestens 10 Meter rund um die Fassung
Ziel: maximale Sicherheit und direkte Abschirmung vor Belastungen
Zone S2 – Schutz vor akuten Gefährdungen
Die Zone S2 verhindert, dass kurzfristige oder akute Gefährdungen in den Fassungsbereich gelangen.
Grundlage: 10 Tage Fliesszeit des Grundwassers bis zur Fassung
Ziel: ausreichend Reaktionszeit, um Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und Massnahmen einzuleiten
Zone S3 – Pufferzone zum Gewässerschutzbereich
Die Zone S3 ergänzt den Schutz durch einen zusätzlichen Puffer zwischen Zone S2 und dem generellen Gewässerschutzbereich.
Grundlage: 10 Tage Fliesszeit des Grundwassers bis zur Grenze der Zone S2
Ziel: langfristiger Schutz der Grundwasserqualität

Nutzungseinschränkungen in den Schutzzonen
Für alle drei Zonen gelten unterschiedliche Nutzungsauflagen, um eine sichere Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Die zulässigen und unzulässigen Nutzungen sind im Schutzzonenreglement vom 10. November 2025 verbindlich geregelt.
Rechtsgrundlagen
- Bundesgesetz vom 24. Januar 1991 über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20);
- Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV; SR 814.201);
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung vom 18. Mai 2005 (ChemRRV; SR 814.81);
- Wasserversorgungsgesetz vom 11. November 1996 (WVG; BSG 752.32);
- Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).
Per 10. November 2025 genehmigter Schutzzonenplan und Schutzzonenreglement:
Ihr Ansprechpartner

Beat Beyeler
Leiter Anlagen Gas und Wasser
Brunnenmeister
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