Fragen und Antworten rund um unseren Strom

Fragen zu Stromtarifen
Wo finde ich die aktuelle Preisliste 2026?
Strompreise 2026 (unter Strom / weitere Infos / Formulare - Downloads)
Wo finde ich die Mitteilung zu den Strompreisen 2026?
Mitteilung zu den Tarifänderungen 2026 (unter Strom / weitere Infos / Formulare - Downloads)
Gibt es auch eine Medienmitteilung zu den Strompreisen 2026?
Gibt es ein Erklärvideo zu den Strompreisen?
Ja, auf der Webseite des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) finden Sie eine Erklärung zu den einzelnen Strompreiskomponenten.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Der Gesamtstrompreis setzt sich aus den Preisen für die Energielieferung, die Netznutzung, die Messung und die Abgaben zusammen.
Die Messung wird 2026 das erste Mal separat ausgewiesen (Art. 17a des Stromversorgungsgesetzes).
Warum sind die Strompreise bei anderen Energieversorgern tiefer?
Dies hängt stark von den Möglichkeiten und Einkaufsstrategien der einzelnen Elektrizitätswerke ab. Die Localnet AG hat beispielsweise keine eigenen Produktionsanlagen und ist den Preisen an der Strombörse ausgeliefert.
Kann ich den Stromanbieter wechseln?
In der Schweiz wurde der Strommarkt im Jahr 2009 nur teilweise geöffnet. Das heisst, es können nur Kundinnen und Kunden mit einem Stromverbrauch >100'000 kWh pro Jahr ihren Stromanbieter frei wählen. Allerdings kann dabei nur die Energie auf dem Markt eingekauft werden. Die Nutzung des lokalen Stromnetzes sowie die Messung müssen beim lokalen Verteilnetzbetreiber bezahlt werden.
Wo kann ich einen Vergleich der Stromanbieter sehen?
Die Strompreise von sämtlichen Energieversorgern findet man auf der Webseite der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom.
Um was genau handelt es sich bei der neuen Position "Solidarisierte Kosten Swissgrid"?
Der Bund finanziert mit dem Ertrag aus dieser Position Netzverstärkungen in unteren Netzebenen (0.04 Rp./kWh) sowie eine Überbrückungshilfe für die Stahl- und Aluminiumindustrie (0.01 Rp./kWh). Weiterführende Informationen findet man auch in der Medienmitteilung von Swissgrid.
Worum geht es bei der neuen Position "Netzzuschlag nach Art. 35 EnG"?
Es handelt sich um die Zusammenführung von zwei Abgaben, die schon früher erhoben wurden – die Bundesabgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien und die Bundesabgabe zur ökologischen Sanierung der Wasserkraft.
Worum geht es bei der "Rückerstattung Netz"?
Für Batteriespeicher kann unter gewissen Bedingungen das Netznutzungsentgelt gemäss Art. 18e StromVV zurückerstattet werden.
Wie sieht die Einkaufsstrategie für die Energie bei der Localnet AG aus?
Die Localnet AG kauft den Strom für das Folgejahr bereits zu grossen Teilen im Voraus ein. Damit das Risiko für aussergewöhnliche Preisausschläge minimiert werden kann, wird dabei der Einkauf in mehreren Tranchen über 3 Jahre getätigt. Das bedeutet, der Stromeinkauf für 2026 setzt sich konkret aus 12 Tranchen zusammen, welche in der Vergangenheit eingekauft wurden (Terminmarkt). Da wir aber nie genau im Voraus sagen können, wann genau wieviel Strom benötigt wird, wird jeweils auch noch kurzfristig Strom ein- oder verkauft (Spot- und Ausgleichsenergie).
Es wird generell immer herausfordernder, eine genaue Verbrauchsprognose zu erstellen. Dies hat unter anderem damit zu tun, dass es immer mehr PV-Anlagen gibt und die Produktion stark wetterabhängig ist. Wenn es kalt ist, laufen die Wärmepumpen, welche in unserem Netz ebenfalls zunehmend montiert werden. Es müssen also grössere Mengen Strom kurzfristig gekauft oder verkauft werden. Dies birgt grössere Risiken. Leider ist es häufig so, dass die Prognosen sämtlicher Energieversorger alle zu tief oder zu hoch sind. Wenn es z.B. einen warmen Oktober gibt, so sind die Prognosen zu hoch, was bedeutet, dass alle Versorger Strom verkaufen müssen. Dies wiederum drückt auf den Preis und man muss teuer eingekauften Strom günstig wieder verkaufen. Umgekehrt ist es natürlich, wenn z.B. der Januar kälter ist als angenommen. Dann muss man teuren Strom nachkaufen. Beides wirkt sich ungünstig auf den durchschnittlichen Einkaufspreis aus.
Wie entwickelt sich der Gewinn der Localnet AG im Bereich Strom?
Der Strommarkt ist stark reguliert und die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom überwacht die Strompreisbildung der einzelnen Elektrizitätswerke. Bei der Energie ist klar festgelegt, wieviel ein Energieversorger maximal verdienen darf. Diese Vorgabe wird auf 2026 nochmals reduziert. Das heisst, die Localnet wird in diesem Bereich weniger Gewinn machen. Bei den Netzkosten und der Messung können nur diejenigen Kosten geltend gemacht werden, welche tatsächlich anfallen. Der zulässige Gewinn ergibt sich aus der Verzinsung des in den Stromnetzen gebundenen Kapitals. Das Bundesamt für Energie legt den entsprechenden Zinssatz (WACC) jährlich fest.
Der Gewinn der Localnet wird im Bereich Strom also stark reguliert und wird durch die neusten Vorgaben in der Tendenz eher sinken.
Warum ist der Preis für den Strom am Tag und in der Nacht gleich hoch?
Ab 2026 gibt es bei der Localnet AG keinen Preisunterschied mehr zwischen dem Tagesstrom und dem Nachtstrom. Sowohl bei der Energie wie bei der Netznutzung gilt zukünftig am Tag wie in der Nacht der gleiche Preis. Damit können wir sicherstellen, dass der Stromverbrauch nicht mit Fehlanreizen gesteuert wird. Wir erhoffen uns eine gleichmässigere Netzauslastung.
Wie kann ich meine Stromkosten senken?
Der beste Weg, die Kosten zu senken, ist weniger Strom zu verbrauchen. Dabei gibt es z.B. Spartipps von energieschweiz oder Sie können sich an die Energieberatung Emmental wenden.
Zudem hat die Localnet AG zwei verschiedene Stromprodukte im Angebot, welche leicht unterschiedliche Preise haben. Das günstigste Stromprodukt ist das Basic Stromprodukt Basic.
Ich kann die Rechnung nicht bezahlen – was kann ich tun?
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst. Gerne besprechen wir Ihre individuelle Situation. Wir sind telefonisch (034 420 00 20) oder unter info@localnet.ch erreichbar.
Ihre Frage war nicht dabei?
Stellen Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an info@localnet.ch zu oder rufen Sie uns unter der Nummer 034 420 00 20 an.
Fragen zu unseren Stromprodukten
Welche Energieprodukte gibt es 2026?
Für die Energie gibt es zwei Produkte.
Im Energieprodukt Standard ist die gesamte lokale Stromproduktion aus Burgdorf enthalten. Die Restmenge stammt aus erneuerbarer Schweizer Stromproduktion. Es handelt sich aus einem Mix aus PV- und Wasserstrom.
Im Energieprodukt Basic ist Strom aus Wasserkraft aus der Schweiz und aus Europa enthalten.
Gibt es bei der Localnet AG kein Atomstrom?
Es ist in der Strategie der Stadt Burgdorf und damit auch in unserer Strategie nicht vorgesehen, dass wir Atomstrom anbieten. Bereits seit 2012 ist der von uns verkaufte Strom zu 100% aus erneuerbaren Quellen. Dies ist von der Stadt und der Politik durchaus so gewollt und wir haben keine Absichten, diese Strategie zu ändern.
Zudem haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereits 2017 ja gesagt zur Energiestrategie 2050. Darin ist enthalten, dass keine neuen Atomkraftwerke mehr gebaut werden dürfen und die bestehenden irgendwann auslaufen.
Welche Netznutzungsprodukte gibt es 2026?
Für die Netznutzung gibt es drei Produkte, welche nicht frei wählbar sind.
NS: Für Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0.4kV) und einer jährlichen Energiebezugsmenge bis 100'000 kWh.
NS profi: Für Kunden mit Anschluss auf Niederspannung (0.4kV) ab einem jährlichen Energiebezug von 100'000 kWh.
MS: Für Kunden mit Anschluss auf Mittelspannung (16kV) unabhängig vom Energiebezug.
Welche Messprodukte gibt es?
Für die Messung gibt es 3 Produkte, welche nicht frei wählbar sind.
NS Direktmessung: Für Kunden auf Niederspannung (0.4kV)
NS Wandlermessung: Für Kunden auf Niederspannung (0.4kV) mit einem hohen Stromverbrauch
MS Messung: Für Kunden auf Mittelspannung (16kV)
Warum gibt es ab 2026 nur noch zwei Energieprodukte?
Durch neue gesetzliche Möglichkeiten hat sich die Localnet AG entschieden, die Produktstruktur für den Energiebezug zu vereinfachen. Dies bedeutet, dass das Premium regio Produkt wegfällt und die gesamte lokale Stromproduktion im Energieprodukt Standard enthalten ist.
Wie kann ich die lokale PV-Produktion fördern?
Sie können sich mit Ihren Nachbarn zu einer Eigenverbrauchsgesellschaft zusammenschliessen. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie oder ein Nachbar oder eine Nachbarin eine PV-Anlage besitzt, die mehr Strom produziert als verbraucht wird und dass Smart Meter installiert sind. Je nach Situation muss auch eine Produktionsmessung vorhanden sein.
Der Strom aus der PV-Anlage kann dann direkt innerhalb der Eigenverbrauchsgesellschaft weiterverkauft werden. Damit wird der Strom aus der Produktion höher vergütet, als wenn dieser von der Localnet AG abgenommen wird. Und der Konsument bezahlt weniger, als wenn er den Strom von uns bezieht. Eine WIN-WIN Situation!
Mit unserem Produkt solarsplit@Localnet können wir die korrekte Abrechnung innerhalb einer Eigenverbrauchsgesellschaft sehr einfach sicherstellen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie wissen, mit welchen Adressen in Ihrer Umgebung eine solche Gesesellschaft möglich wäre?
Füllen Sie einfach unser Formular auf unserer Webseite aus.
Wie kann ich mein Stromprodukt wechseln?
Loggen Sie sich im Kundenportal ein und wechseln Sie online ganz einfach Ihr Stromprodukt.
Woher kommt mein Strom?
Schon seit Jahren setzt die Localnet AG auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Der Strom kommt dabei hauptsächlich aus Solaranlagen oder Wasserkraftwerken in der Schweiz. Je nach Stromprodukt stammt der Strom sogar aus Burgdorfer Solaranlagen und Wasserkraftwerken. Getreu nach dem Motto: Von Burgdorf für Burgdorf. Sollte auf dem Strommarkt kein Ökostrom mehr aus Schweizer Produktionsanlagen angeboten werden oder die Preise dafür unverhältnismässig ansteigen, behält sich die Localnet AG vor, Ökostrom auch aus ausländischen Produktionen einzukaufen.
Was passiert, wenn die Nachfrage nach regional produziertem Strom, das Angebot übersteigt?
Die Localnet AG behält sich in diesem Fall das Recht vor, die erforderliche Menge Ökostrom vorübergehend schweizweit einzukaufen. Sollte auf dem Strommarkt kein Ökostrom mehr aus Schweizer Produktionsanlagen angeboten werden oder die Preise dafür unverhältnismässig ansteigen, behält sich die Localnet AG vor, Ökostrom auch aus ausländischen Produktionen einzukaufen.
Wie stellt die Localnet sicher, dass auch wirklich nachhaltig produzierter Strom geliefert wird?
Der Strom, welcher in den Solaranlagen oder Wasserkraftwerken produziert wird, wird ins europaweit zusammenhängende Stromnetz eingespeist. Die eingespeiste Menge in der Schweiz wird dabei von der Pronovo AG genau dokumentiert und registriert. Localnet und Sie als Kunde sind an diesem Elektrizitätsnetz angeschlossen und können den Strom wieder entnehmen. Natürlich können wir nicht garantieren, dass es "derselbe" Strom oder "dasselbe" Elektron ist. Die eingespeiste und von Ihnen bezogene Strommenge ist aber genau dieselbe. Damit dies sichergestellt ist, kontrolliert die Pronovo AG die Mengen über sogenannte Herkunftsnachweise (HKN).
Wie häufig wird mein Stromzähler ausgelesen?
Bei einem Grossteil unserer Kunden wird der Stromzähler alle 3 Monate ausgelesen. Der Zeitpunkt der Ablesung kann dabei von der Rechnungsperiode etwas abweichen, weil nicht alle Zähler gleichzeitig ab- oder ausgelesen werden können.
Sobald ein sogenannter Smart Meter eingebaut ist, passiert die Auslesung aus der Ferne und jeweils genau zum gewünschten Zeitpunkt.
Wie wird der Stromverbrauch bei einer Preisänderung innerhalb der Verrechnungsperiode auf die Monate aufgeteilt?
Da uns die tatsächlichen Verbrauchswerte nur alle 3 Monate vorliegen, teilen wir den Stromverbrauch pro rata temporis (linear) auf die jeweiligen Monate auf.
Für die Ermittlung ist der effektive Ablesezeitpunkt relevant.
Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen?
Stellen Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an info@localnet.ch zu oder rufen Sie uns unter der Nummer 034 420 00 20 an.
Fragen zu solarsplit@Localnet
Was ist solarsplit@Localnet genau?
solarsplit@Localnet ist eine einfache Lösung, um produzierten Solarstrom innerhalb eines Hauses oder den unmittelbaren Nachbarinnen oder Nachbarn zu verteilen und abzurechnen.
Die Lösung solarsplit@localnet basiert auf dem VNB-Praxismodell und ermöglicht es, lokal produzierten Solarstrom direkt an Endkundinnen und Endkunden zu verkaufen, die am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind. Davon können nicht nur Mieter:innen und Stockwerkeigentümer:innen profitieren, sondern auch die Parteien in den benachbarten Liegenschaften. Grundlage für die Berechnung sind SmartMeter (smarte Zähler), die Produktion und Verbrauch im 15-Minuten-Takt erfassen.
Warum ist solarsplit@Localnet eine interessante Lösung?
Mit solarsplit@localnet erhalten die Produzent:innen für ihren Solarstrom eine bessere Vergütung als wenn der Strom an uns verkauft wird. Dadurch können die Investitionskosten einer PV-Anlage schneller amortisiert werden.
Die Abrechnung ist einfach und transparent: Teilnehmende bezahlen für den internen Strom den vereinbarten Tarif, ohne dass zusätzliche Tarife anfallen. Dadurch profitieren die sie von mindestens 20 Prozent Rabatt im Vergleich zum Standardstromprodukt der Localnet AG.
Der zusätzliche Strombedarf (wenn die Sonne nicht scheint) wird weiterhin durch Localnet sichergestellt.
Welchen Nachbarn kann ich meinen PV-Strom verkaufen?
Hier können Sie selbst prüfen, welche Liegenschaften am selben Verknüpfungspunkt an das Netz der Localnet angeschlossen sind und damit potenzielle Abnehmer für Ihren PV-Strom darstellen.
Was sind die Vorteile für Produzentinnen und Produzenten?
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Höhere Vergütung für den Solarstrom
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Keine Investition in kostspielige Mess- und Abrechnungsinfrastruktur.
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Keine Einrichtungsgebühr
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Die Localnet kümmert sich um die Messung, Abrechnung und das Inkasso inkl. Mahnwesen.
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Sie übernehmen keine Versorgungspflichten.
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Die Localnet ist weiterhin für die Stromversorgung zuständig.
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Keine Solidarhaftung (im Gegensatz zu einer ZEV)
Was sind die Vorteile für Teilnehmende?
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Können günstiger Strom beziehen als von der Localnet AG (wenn die Sonne scheint)
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Faire und transparente Stromabrechnung
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Nur eine Rechnung für den Solarstrom und den Strom aus dem Netz
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Freie Wahl der Stromprodukte
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Bleiben direkt Kundinnen und Kunden bei der Localnet AG
Welche Voraussetzungen müssen für solarsplit@Localnet erfüllt sein?
Alle Teilnehmenden müssen am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sein und mit Smart Metern von Localnet ausgestattet werden. Achtung: Ist das Verteiltableau asbestbehaftet, ist ein Zählerwechsel nicht möglich. In einem solchen Fall muss der Eigentümer zuerst eine Sanierung vornehmen.
Die Produktionsanlage(n) muss/müssen sich zudem ebenfalls am entsprechenden Netzanschlusspunkt befinden und mit einem Produktions- oder Überschusszähler ausgestattet sein. Eine physikalische Überschussmessung am Hausanschluss ist nicht zwingend notwendig. Für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen (HKN) durch Pronovo oder für die Abrechnung des Stromes, welcher an die Localnet verkauft wird, wird der Überschuss, falls noch welcher vorhanden ist, virtuell berechnet.
Bei solarsplit@Localnet muss die Produktionsleistung der PV-Anlage mindestens 10% der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden betragen.
Beispiel: Die Anschlussleistung eines Gebäudes wird anhand der Sicherungsgrösse im Hausanschlusskasten (HAK) bestimmt und von Ampere in Kilowatt umgerechnet. Ein Gebäude mit einer 25-Ampere-Sicherung verfügt über eine Anschlussleistung von rund 17.3 kW. Wenn sich beispielsweise drei Parteien (2 Teilnehmende + Anlagenbetreiber) mit je einer 25-Ampere-Sicherung zusammenschliessen, ergibt dies eine Gesamtanschlussleistung von etwa 52 kW. Damit ein Solarsplit gebildet werden kann, muss die Summe der PV-Leistung mindestens 10 % dieser Anschlussleistung betragen – also mindestens 5.2 kWp.
Wie ist der Ablauf bis zum Start von solarsplit@Localnet?
Wenn Sie Fragen zum Vorgehen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.
- Check für mögliche Teilnehmende
Hier können Sie selbst prüfen, welche potenziellen Liegenschaften am selben Verknüpfungspunkt angeschlossen sind.
Beachten Sie bitte, dass ab dem 1. Oktober 2025 auch mehrere Messpunkte mit PV-Anlagen berücksichtigt werden können. -
Mitteilung der Parteien an Localnet
Bitte teilen Sie uns mit, mit welchen Teilnehmenden Sie das Praxismodell gründen möchten, und welcher Tarif vorgesehen ist. Der maximale Tarif für den intern genutzten Strom liegt bei 80 % vom Hochtarif (easy Standard), dies entspricht für das Jahr 2026 21.95 Rp./kWh. Wir prüfen zudem, ob das Verhältnis der Produktionsleistung der PV-Anlage mindestens 10?% der gesamten Anschlussleistung aller Teilnehmenden (inkl. Ihrer Liegenschaft) beträgt. -
Vertrag
Localnet prüft die Angaben, erstellt den entsprechenden Dienstleistungsvertrag und sendet diesen im Doppel zur Unterschrift an Sie. -
Vertragsunterzeichnung
Der Vertrag ist durch den Auftraggeber (Produzent) zu unterzeichnen und anschliessend vollständig an Localnet zurückzusenden. Zudem ist der Auftraggeber verpflichtet, das Einverständnis aller Teilnehmenden schriftlich einzuholen. Falls gewünscht, stellt die Localnet AG dafür ein einfaches Formular zur Verfügung. -
Technische Vorbereitung
Nach Erhalt des Vertrags werden bei Bedarf die Zähler durch Smart Meter ersetzt und die Abrechnung entsprechend vorbereitet. -
Inbetriebnahme
Nachdem der unterzeichnete Vertrag bei Localnet eingetroffen ist, kann das Praxismodell nach einer Vorlaufzeit von maximal drei Monaten in Betrieb genommen werden.?
Was kostet solarplit@Localnet?
Für die Dienstleistung der Verteilung und Abrechnung des Solarstroms wird dem Auftraggeber auf die vor Ort produzierte und verbrauchte Energie eine Transkationsgebühr von 3.25 Rp./kWh (exkl. MwSt.) in Abzug gebracht. Damit sind alle Kosten abgegolten.
Es gibt keine einmaligen oder monatlichen Fixkosten.
Der notwendige Einbau von Smartmetern ist kostenlos. Bitte beachten Sie, dass in alten Asbest-Verteilungen keine Smartmeter eingebaut werden können. Diese Verteilungen müssen gegebenenfalls ersetzt werden, damit eine Teilnahme möglich ist.
Was ist zusätzlich noch zu beachten?
Die Endverbraucher sowie die Produktionsanlage/n an den aufgeführten Netzanschlusspunkten dürfen an keinen weiteren Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV/vZEV) oder an einer lokalen Energiegemeinschaft (LEG) teilnehmen. Dies würde die Komplexität aktuell zu stark erhöhen.
Wann beginnt der Vertrag und wie kann er gekündigt werden?
Der Vertrag startet mit der Unterzeichnung und läuft unbefristet. Eine Kündigung ist jeweils nur per Quartalsende möglich, frühestens auf das Ende des nächsten Quartals.
Die Teilnahme für Endverbraucher:innen ist freiwillig. Teilnehmenden Endverbraucher:innen steht es frei, zu einem späteren Zeitpunkt das Produkt „solarsplit@Localnet“ zu verlassen und in die Vollversorgung der Localnet zu wechseln. Dabei werden dem Endverbraucher keine Wechselkosten verrechnet.
Können einzelne Teilnehmende priorisiert werden?
Nein, eine Priorisierung ist nicht möglich. Der überschüssige Solarstrom wird im 15-Minuten-Takt proportional zum aktuellen Verbrauch der einzelnen Teilnehmenden aufgeteilt.
Untenstehend finden Sie zwei Beispiele wie anhand der 15 Minuten Zeitschritten die Berechnung erfolgt.
Solarsplit-Betreiber:innen | Teilnehmerin A Verbrauch | Teilnehmer B Verbrauch | |
Beispiel 1 (15 Min. Periode) | |||
Menge (kWh) | 3 kWh | 3 kWh | 2 kWh |
Aufteilung Produktion |
| 1.8 kWh (3*3/5) | 1.2 kWh (2*3/5). |
Bezug von Localnet |
| 1.2 kWh | 1.8 kWh |
Rückspeisung an Localnet
| 0 kWh |
|
|
Beispiel 2 (15 Min. Periode) | |||
Menge (kWh) | 6 kWh | 3 kWh | 2 kWh |
Aufteilung Überschuss |
| 3 kWh | 2 kWh |
Bezug von Localnet | 0 kWh | 0 kWh | 0 kWh |
Rückspeisung an Localnet | 1 kWh |
|
|
Müssen alle Endkunden einer Liegenschaft am Solarsplit teilnehmen?
Nein, durch die virtuelle Berechnung können auch nur einzelne Endverbraucher berücksichtigt werden. Teilen Sie uns genau mit, welche Mieter:innen oder Wohneigentümmer:innen mitmachen und welche nicht.
Was sind die Pflichten von Localnet AG?
Die Localnet AG installiert und betreibt die Smart Meter, misst die Produktion und den Verbrauch, verteilt den lokal erzeugten Strom anteilmässig auf die Teilnehmenden und stellt diesen zusammen mit der regulären Stromrechnung transparent in Rechnung. Localnet AG übernimmt dabei das Inkasso inkl. Mahnwesen. Die Haftung für ausstehende Forderungen ist allerdings beim Auftraggeber.
Die Localnet überweist dem Auftraggeber die Erträge aus der vor Ort produzierten und verbrauchten Energie unter der Berücksichtigung und Abzug der Dienstleistungs- oder Transaktionsgebühr. Die Vergütung erfolgt einmal pro Quartal und separat zur ordentlichen Stromrechnung.
Was sind die Pflichten des Solasplit-Betreibers?
Grundsätzlich ist der Solarsplit-Betreiber (meist PV-Produzent) unser Vertragspartner und unsere Ansprechperson. Er ist verpflichtet, das Einverständnis der Endverbraucher schriftlich einzuholen und Änderungen wie Weg- oder Zuzüge jeweils im Voraus zu melden. Nicht teilnehmende Endverbraucher sowie Mutationen (Weg- und Zuzug) sind vom Auftraggeber oder deren Vertretung zu deklarieren und mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus auf Monatsende der Localnet (edm@localnet.ch) schriftlich zu melden. Objekte mit Leerständen bleiben ohne Meldung Teilnehmende am Produkt.
Können mehrere Produzenten ihren überschüssigen Strom verkaufen?
Ja, ab dem 1. Oktober 2025 können auch mehrere Messpunkte mit PV-Anlagen berücksichtigt werden.
Wie wird der interne Tarif festgelegt und wie wird dieser zukünftig festgelegt?
Der Auftraggeber bestimmt die Höhe des internen Strompreises zusammen mit den Teilnehmenden. Der zur Anwendung kommende Strompreis muss jährlich jeweils bis spätestens am 30. September festgelegt und der Localnet gemeldet werden. Erhält Localnet keine Meldung, wird der bisher gültige Ansatz verwendet, sofern dieser den maximalen Preis nicht überschreitet.
Localnet stellt sicher, dass der Preis maximal 80?% des Standardstrompreises beträgt. Ohne Meldung wird der bisherige Preis weiter angewendet, sofern er das Maximum nicht überschreitet.
Für das Jahr 2025 liegt der maximale mögliche Tarif (80?% des Standardstrompreises) bei 26.46 Rp./kWh und für das Jahr 2026 bei 21.95 Rp./kWh.
Wie funktioniert das Inksasso für den Solarstrom?
Wir übernehmen für Sie die gesamte Abrechnung inklusive Inkasso und wenn nötig inklusive Mahnprozess, sodass kein administrativer Mehraufwand entsteht. Wir übernehmen allerdings nicht die Haftung für ausstehende Forderungen. Diese bleibt bei unserem Auftraggeber (meist Besitzer der PV-Anlage). Den Preis für den Solarstrom können Sie zusammen mit den teilnehmenden Parteien selbst festlegen.
Ihre Fragen wurden nicht beantwortet?
Wenden Sie sich an edm@localnet.ch, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ihr Ansprechpartner

Marcel Stalder
Leiter Marketing und Verkauf
E-Mail