Smart Meter – der intelligente Stromzähler

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist übersetzt ein intelligenter Stromzähler. Dieser misst sowohl den Verbrauch wie auch die Produktion von Strom. Im Gegensatz zu einem Grossteil der älteren Generation zeichnet der Smart Meter alle 15 Minuten Messwerte auf und übermittelt diese Daten an den Netzbetreiber.

Optisch sieht ein Smart Meter sehr ähnlich aus wie die konventionellen Zähler. 

 

Die flächendeckende Installation und Vernetzung von Smart Metern bildet die Grundlage, um die Netze besser planen und zu einem späteren Zeitpunkt intelligent steuern zu können. Dies wird nötig, um zukünftig die unregelmässige Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern und den Strombedarf jederzeit abgleichen zu können. Man spricht in diesem Zusammenhang von Smart Grid. 

 

Steuerbare Verbraucher
Mit den Smart Meter gibt es die Möglichkeit, Lasten aktiv zu steuern.
Die Localnet AG steuert aktuell Boiler und stellt damit sicher, dass die Kundinnen und Kunden davon profitieren, dass die Geräte ausschliesslich während den günstigen Tarifzeiten (NT) eingeschaltet sind.

Vorteile für Kundinnen und Kunden

Smart Meter speichern alle 15 Minuten den Stromverbrauch und übermitteln die Daten über das Glasfasernetz oder über das Mobile-Netz an die Localnet AG. Dies geschieht, sobald die Zähler an das Kommunikationssystem angebunden sind.

Die Messwerte (Lastgang) sind im Kundenportal der Localnet (https://my.localnet.ch) einsehbar und können dort heruntergeladen werden.
Jetzt Messwerte anzeigen

 


Weshalb wechseln wir die Stromzähler aus?

Im Mai 2017 hat das Schweizer Stimmvolk der Energiestrategie 2050 zugestimmt. Als Folge daraus wurden alle Energieversorgungsunternehmen (EVU) inkl. der Localnet AG gesetzlich verpflichtet, bis 2027 gesamthaft 80% der bestehenden Stromzähler mit sogenannten Smart Metern (intelligente Zähler) zu ersetzen.

Smart Meter Rollout

Die Localnet AG bestimmt, wo und zu welchem Zeitpunkt ein Smart Meter installiert wird. Dieser Entscheid beruht auf diversen Kriterien. Die Installation des neuen Zählers erfolgt entweder infolge des Rollouts oder aus anderen Gründen (z.B. Installation einer Photovoltaikanlage, Umbau einer Verteilung etc.). 


Häufige Fragen rund um den Smart Meter

Die Kosten für die Smart Meter und den Zählerwechsel gehören zu den Netzkosten. Dem Kunden entstehen durch den Zählerersatz grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten. 

Die Sicherheit der Kundendaten ist uns sehr wichtig! Die Übertragung der Daten erfolgt verschlüsselt. Zudem haben die Zähler die Datensicherheitsprüfung durch das Eidgenössische Institut für Metrologie bestanden und entsprechen daher den gesetzlichen Anforderungen.

Der Stromzähler misst und speichert alle 15 Minuten die Daten des Verbrauchs und/oder der Produktion (z.B. Photovoltaik-Anlagen). Die Messwerte müssen gemäss Gesetz mindestens 60 Tage im Zähler verbleiben.

Ja, die Smart Meter der Localnet AG verfügen auch über eine Anzeige. Man kann sowohl den Bezug und auch die Abgabe im Hoch- und Niedertarif ablesen.

Die Localnet AG hat entschieden, auch die sogenannten Spartenzähler an das Smart Meter System anzuschliessen. Damit ist sichergestellt, dass auch die Verbrauchsdaten von Wasser und Gas automatisch an die Localnet AG übertragen werden. Dies passiert allerdings nur bei den Kundinnen und Kunden, welche im Stromversorgungsgebiet (Burgdorf) der Localnet AG zu Hause sind.

Die Localnet AG ist gestützt auf Art. 17a Abs.2 StromVG, Art. 8a und Art. 31e Abs. 2 StromVV, berechtigt und verpflichtet bis Ende 2027 flächendeckend Smart Meter zu installieren. Daraus ergibt sich für die Kundinnen und Kunden keine Wahloption mehr. 

Falls sie den Einbau eines Smart Meters dennoch verweigern, so hat die Localnet AG zwei Optionen: 

  1. Die Localnet AG stellt ein Gesuch an die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, welche ein Verfahren eröffnet und den Einbau des Smartmeters in einer Verfügung anordnen kann. Die Verfahrenskosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. 

  2. Die Localnet AG stellt gemäss Art. 8a Abs. 3ter StromVV die entstehenden Mehrkosten der Messung vom Zeitpunkt der Verweigerung an in Rechnung. Die Mehrkosten für den gesonderten Messstellenbetrieb (Beschaffung, Einbau, Betrieb und Wartung der Zähler) und die Messdienstleistung (Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung der Messdaten) können erheblich sein. 

Wenn der Zähler noch nicht an ein Kommunikationssystem angebunden ist, passiert dies zu einem späteren Zeitpunkt. Der Zeitpunkt wird durch die Localnet bestimmt.

Der Zähler besitzt eine Kundenschnittstelle, welche mit dem DSMR 5.0 Standard kompatibel ist. Leider können wir zur Kundenschnittstelle keinen Support bieten. Sollten Sie die Kundenschnittstelle verwenden wollen, kontaktieren Sie bitte die Localnet unter meldewesenev@localnet.ch.  

Wir können keinen Support für eine Lösung bieten. Mögliche Anbieter findet man aber unter: Kundenschnittstelle Stromzähler

Boiler, Elektroheizung, etc. werden neu über den Smart Meter gesteuert und nicht mehr über die analoge Rundsteueranlage. Bei Ladestationen, Photovoltaikanlagen, etc. kann die Localnet bei Gefährdung des sicheren Netzbetriebs die entsprechenden Anlagen abschalten.

Eine solche Abschaltung hat bis jetzt noch nie stattgefunden (Stand 14.01.2026)

Rechnungen, welche bis anhin alle 3 Monate von der Localnet AG verschickt wurden, werden nach der Inbetriebnahme des Smart Meters jeweils im Folgemonat für das reguläre Jahresquartal ausgestellt. Die regulären Jahresquartale sind:

Q1: 1. Januar bis 31. März
Q2: 1. April bis 30. Juni
Q3: 1. Juli bis 30. September
Q4: 1. Oktober bis 31. Dezember

Rechnungen, welche bis anhin monatlich von der Localnet AG verschickt wurden, werden auch zukünftig monatlich im Folgemonat ausgestellt.

Bei einem Asbestvorkommen könnten sich beim Ersatz des Stromzählers Asbestfasern freisetzen. Dies hätte eine Kontamination und ein im Umfeld der Elektroverteilung erhöhtes Gesundheitsrisiko zur Folge. Aus Sicherheitsgründen kann die Localnet AG ihren gesetzlichen Auftrag zum Wechsel des Stromzählers so leider nicht ausführen. 

Nur eine Bauschadstoffanalyse durch eine spezialisierte Firma kann ein mögliches Asbestvorkommen ausschliessen. 

Damit die Localnet AG ihre Arbeiten ausführen kann, wird die Liegenschaftseigentümerin / der Liegenschaftseigentümer schriftlich von der Localnet AG gebeten, bis am 30. Juni 2028 den entsprechenden Nachweis zu erbringen oder die betroffenen Anlageteile in der gleichen Frist durch eine spezialisierte Elektroinstallationsfirma ersetzen zu lassen. 

Achtung: Änderungen an Verteilanlagen sind meldepflichtig und müssen durch Ihren beauftragten Elektroinstallateur an die Localnet AG gemeldet werden. 

Allgemeine Informationen zu Asbest finden Sie unter: Forum Asbest
Asbest: Checkliste für Hauseigentümer:innen 

Nein, die Localnet AG übernimmt weder die Kosten einer Bauschadstoffanalyse noch die Kosten einer Asbestsanierung. 

Wird der Nachweis nicht in der genannten Frist durch die Liegenschaftseigentümerin / den Liegenschaftseigentümer erbracht oder die Sanierung vollzogen, behält sich die Localnet AG vor, den Sonderaufwand (z.B. für die künftigen quartalsweisen manuellen Zählerablesungen) in Rechnung zu stellen

Die Unterhaltskosten für die Sanierung und den Ersatz von alten Elektroverteilungen können als Steuerabzüge noch bis Ende 2028 geltend gemacht werden! 
Ab 1.1.2029 sind diese Steuerabzüge nicht mehr möglich, da die Schweizer Stimmbevölkerung am 28. September 2025 den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (Abschaffung des Eigenmietwerts) angenommen hat. Dieser Systemwechsel wird gemäss dem Eidg. Finanzdepartement anfangs 2029 in Kraft treten.

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