Fragen und Antworten rund um unser Wasser

Sowohl die Grundpreise - abhängig von der Wasserzählergrösse - als auch der Verbrauchspreis wurden erhöht. Neu bezahlen die Burgdorferinnen und Burgdorfer pro 1000 Liter Trinkwasser (1 m³) CHF 1.20 inkl. MwSt. Dies entspricht 0.12 Rappen pro Liter. Je nach Zählergrösse und Verbrauch steigt die Trinkwasserrechnung durchschnittlich um knapp 20%. Für ein Einfamilienhaus mit einem jährlichen Wasserverbrauch von 230 m³ ergibt sich eine monatliche Mehrbelastung von etwa CHF 7.60.

Weiterführende Preisangaben finden Sie auf der neuen Preisliste gültig ab 01.07.2025.

Hauptgründe für die Preiserhöhung sind die seit 2005 stetig gestiegenen Betriebs- und Personalkosten. Jedoch wurden auch viele Massnahmen getätigt, um die Qualität, Verfügbarkeit und langfristige Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die Localnet AG hat in den letzten Jahren bedeutende Leistungen in die Infrastruktur, in die Überwachung der Wasserqualität, in den Grundwasserschutz sowie in die Krisen- und Notfallvorsorge getätigt – weitere Projekte stehen unmittelbar bevor, auch diese Leistungen verursachen Kosten, die gedeckt werden müssen.

Weiterführende Erläuterungen zu den Gründen finden Sie in unserer Medienmitteilung vom 04.Juni 2025.

Wir informieren unsere Kundinnen und Kunden über diese Preisanpassung auf effizientem Weg über öffentliche Kanäle – z.?B. via Website, Social Media und regionale Printmedien wie z.B. D‘Region. So stellen wir sicher, dass alle Haushalte gleichermassen erreicht werden.
Eine persönliche Mitteilung per Brief würde bei tausenden von Kundinnen und Kunden hohe Kosten verursachen – genau diese möchten wir im Sinne einer fairen Preisgestaltung vermeiden.

Zudem gibt es, anders als beim Strom, fürs Trinkwasser keine gesetzlichen Bestimmungen dafür, auf welchem Wege die Bevölkerung über Preisanpassungen informiert werden muss.

Nein, mit Trinkwasser darf kein Gewinn erwirtschaftet werden. Die über die Wasserpreise erzielten Erträge dürfen lediglich die Kosten der Wasserversorgung decken. Daran hält sich die Localnet AG auch bei der Preiserhöhung per 01.07.2025.

Der neue Wasserpreis liegt im Vergleich zu anderen Energieversorgern mit einer vergleichbaren Grösse/Versorgungsgebiet im Durchschnitt.

In den letzten 20 Jahren fand keine Preiserhöhung statt. Seither wurde der Mehrwertsteuer-Ausgleich vollzogen. 2017 gab es sogar eine Preissenkung.

Verbrauchspreis in m3 (1 m3 = 1‘000 Liter Trinkwasser)
Grundpreis in CHF/Zähler/Monat

Weitere Angaben zu den aktuellen Preisen finden Sie auf der neuen Preisliste gültig ab 01.07.2025.

Der Verbrauchspreis deckt die Herstellungs- sowie ein Teil der Infrastrukturkosten.

Im Grundpreis ist der restliche Teil der Infrastrukturkosten (z.B. Verteilung, Messung usw.) enthalten.

Die Angabe finden Sie auf dem Gehäuse des eingebauten Wasserzählers in mm.

Ja, indem Sie Ihren Wasserverbrauch optimieren. Weniger Verbrauch ergibt geringere Verbrauchskosten und somit eine günstigere Rechnung.

Hier finden Sie viele nützliche Tipps zum Energiesparen (inkl. Wasserspartipps): https://plattform-energiestadt.ch/umwelt-tipps.

Zudem finden Sie im Online Shop von https://aquaclic.ch/ oder bei Ihrem Sanitärinstallateur Wassersparende Produkte für Ihr Zuhause oder Ihre Firma wie z.B. Wasserhahn-Aufsätze oder Duschbrausen mit 50% weniger Wasserverbrauch und vieles mehr.

Auf der Seite des Fachverbands für Wasser, Gas und Wärme unter: https://www.svgw.ch/wasser/

Fragen zu PFAS

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).

Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 6'000 Einzelsubstanzen. Durch ihre Kohlenstoff-Fluor-Bindung sind sie extrem stabil und können in der Umwelt weder chemisch, physikalisch noch biologisch abgebaut werden.

PFAS kommen in der Natur nicht vor, sondern wurden erstmals in den 1940er-Jahren vom Menschen hergestellt. Heute werden weltweit Tausende verschiedene PFAS produziert. Sie besitzen stark fett-, wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften. Deshalb werden sie unter anderem in Outdoorkleidung, Küchenutensilien, Antihaftbeschichtungen, Pflanzenschutzmitteln, Löschschäumen, Flammschutzmitteln und Kosmetika eingesetzt.

PFAS werden häufig als Beschichtungen auf Oberflächen aufgetragen. Während der Produktion, durch Abrieb, Verdunstung oder unsachgemässen Umgang gelangen sie in Luft und Wasser. Über Wind und Gewässer verbreiten sie sich bis ins Grundwasser. Da PFAS nicht abgebaut werden, reichern sie sich in der Umwelt mit der Zeit an.

Technisch ist eine Entfernung von PFAS zwar möglich (z. B. mit Aktivkohle, Ionenaustausch oder Umkehrosmose). Diese Verfahren sind jedoch energieintensiv, teuer, technisch komplex und wenig nachhaltig. Sie widersprechen zudem dem Vorsorgeprinzip. Sinnvoller ist daher ein generelles Verbot von PFAS.

Wasserversorger sind direkt betroffen, da PFAS hauptsächlich über die Nahrung und in geringerem Umfang auch über Trinkwasser und die Atemwege in den menschlichen Körper gelangen.

Aufgrund ihrer Toxizität, Wasserlöslichkeit und Persistenz müssen PFAS so schnell wie möglich aus dem Wirtschaftskreislauf entfernt werden. Auch Ersatzstoffe dürfen in keiner Weise eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Falls ein vollständiger Verzicht auf PFAS nicht möglich ist, muss sichergestellt werden, dass diese nicht in die Umwelt gelangen.

Ein umfassendes Monitoring ist notwendig, um Eintragswege zu erkennen und Verschmutzungsquellen frühzeitig zu identifizieren.
Die Forderung nach einem generellen Verbot von PFAS ist in Europa breit abgestützt: Die nationalen Aufsichtsbehörden von Norwegen, Schweden, den Niederlanden, Deutschland und Dänemark haben die Europäische Kommission aufgefordert, den Einsatz dieser Stoffgruppe zu beschränken.

Da die Grundwasserpumpwerke der Localnet AG Wasser aus dem Grundwasserstrom der Emme fördern, sind auch im Trinkwasser PFAS nachweisbar. Diese gelangen über die natürliche Infiltration der Emme oder durch Versickerung aus Ackerflächen ins Grundwasser.

In der Schweiz gibt es derzeit keine numerischen Anforderungswerte für PFAS im Grund- oder Trinkwasser. Eine Verpflichtung zur Einhaltung der EU-Grenzwerte besteht nicht.

Es ist jedoch damit zu rechnen, dass ab 2026 neue Höchstwerte für bestimmte PFAS eingeführt werden.

Aktuell soll der Bundesrat durch die Umweltkommission des Nationalrats beauftragt werden, Massnahmen zur Reduktion von PFAS zu ergreifen und eigene Trinkwassergrenzwerte zu prüfen.

Falls in der Schweiz Höchstwerte für bestimmte PFAS eingeführt werden und diese im Trinkwasser nicht eingehalten werden können, müssten Verfahren wie Aktivkohlefiltration, Ionenaustausch oder Umkehrosmose geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.

Localnet AG
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