Betriebsgebühren und Plombierung
Gemeinschaftsantenne Burgdorf, Büren zum Hof, Ersigen und Wynigen
Alle Preise (inkl. Mehrwertsteuer von 8.0 %) gültig ab 1. Januar 2012 (ersetzt die Preise vom 1. Januar 2011)
1. Betriebsgebühren
für die jährlich anfallenden Kosten für Betrieb, Unterhalt, Verzinsung und Amortisation
| | Preis pro Monat in CHF |
für Wohnhäuser pro Wohnung | | 18.90 |
für Gewerbe und Industrie pro Anschluss | | 18.90 |
für Schulen und Heime: | | |
der erste Anschluss | | 18.90 |
der 2. und 3. Anschluss zusätzlich | | 18.90 |
je weitere 3 Anschlüsse | | 18.90 |
Die Betriebsgebühren werden mit dem Anschluss der Hausinstallation an die Hauptanschlussdose der Gemeinschafts-Antennenanlage zur Zahlung fällig. Für den angefangenen Monat ist keine Betriebsgebühr zu bezahlen, sofern der Anschluss nach dem 15. des Monats erfolgt. Die Betriebsgebühren werden gemäss Art. 15 des Reglements beim Liegenschaftsbesitzer bzw. bei der Liegenschaftsverwaltung erhoben.
2. Anschlussgebühren
| | Preis in CHF |
pro Liegenschaft | | 648.00 |
pro Wohnung | | 108.00 |
3. Plombierung der Anschlussdose
Wird in einer Wohnung der TV/UKW-Anschluss nicht benützt, besteht die Möglichkeit, diesen plombieren zu lassen. Das Plombieren und Entplombieren der TV/UKW-Anschlüsse ist kostenlos. Anschlussdosen dürfen nur durch Beauftragte der Localnet AG plombiert und entplombiert werden. Aufträge zum Plombieren oder Entplombieren der Anschlussdosen werden nur vom Liegenschaftsbesitzer oder von der Liegenschaftsverwaltung entgegengenommen.
Wer unberechtigterweise Plomben verletzt oder entfernt, haftet für den entstandenen Schaden und trägt die Kosten für die Kontrolle und Neuplombierung.
4. Allgemeine Bestimmungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage ab Rechnungsdatum.